(Die
Buchung wird erst gültig mit schriftlicher Buchungsbestätigung
durch die MOLA Yachting GmbH!)
unverbindliche Charteranfrage
im Internet
Wählen
Sie links im Menü den Link "Charteranfrage". Geben Sie Ihre persönlichen
Daten / Kontaktdaten ein und wählen Sie gezielt Ihre Wunschyacht im
entsprechenden Hafen. Wir werden nach Erhalt Ihrer Charteranfrage schnellstmöglich
prüfen, ob die gewünschte Yacht noch frei ist und uns sofort
mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie können die Yacht bei Verfügbarkeit
natürlich auch sofort reservieren lassen - setzen Sie dafür einfach
das Feld bei der Charteranfrage auf "verbindlich". Wenn zum Zeitpunkt Ihrer
Anfrage das angefragte Schiff noch frei ist, werden wir dieses für
Sie zwischenzeitlich reservieren. Gewünschte Zusatzleistungen
(wie evtl. Skipper, Beiboot, Spi/Blister, Bettwäsche ...) können
Sie hier auch gleich eingeben, können diese aber auch noch auf dem
Chartervertrag auswählen.
Sollte die von Ihnen favorisierte
Yacht (oder die Yacht aim gewünschten Charterstützpunkt) bereits
verchartert sein, erhalten Sie von uns Alternativvorschläge für
andere vergleichbare Yachten im gewünschten Zeitraum oder ab einem
anderen Charterstützpunkt. Sie können diese Alternativvorschläge
bereits bei Ihrer Anfrage eingrenzen, indem Sie uns gleich mitteilen, auf
welchem Auswahlkriterium Ihre Priorität liegt (Hafen, Größe,
Kojenzahl, Zeitraum ...).
Von einigen Yachttypen sind
in den Charterbasen mehrere Schiffe vorhanden und nicht alle sind mit derselben
Ausstattung (mit * markiert). Bitte geben Sie im Bemerkungsfeld an, wenn
Sie auf ein bestimmtes Ausstattungsdetail Wert legen.
Charterreservierung im Internet
Wählen
Sie unter "Yachtsuche"
gezielt Ihre Yacht im entsprechenden Hafen. Von
jeder einzelnen Yachtseite aus können Sie eine Charteranfrage stellen,
das gewählte Schiff und der Yachthafen sind hier schon voreingetragen.
Da sich die Buchungssituation der einzelnen Yachten stetig ändert,
stellen Sie eine unverbindliche Anfrage. Wir werden nach Erhalt Ihrer Charteranfrage
schnellstmöglich prüfen, ob die gewünschte Yacht noch frei
ist und uns dann sofort mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie können die Yacht
bei Verfügbarkeit natürlich auch sofort reservieren lassen -
setzen Sie dafür einfach das Feld bei der Charteranfrage auf "verbindlich".
Wenn zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage das angefragte Schiff noch frei ist, werden
wir dieses für Sie zwischenzeitlich reservieren. Gewünschte Zusatzleistungen
(wie evtl. Skipper, Beiboot, Spi/Blister, Bettwäsche ...) können
Sie hier auch gleich eingeben, können diese aber auch noch auf dem
Chartervertrag auswählen. Sie erhalten umgehend von uns per E-Mail
einen Chartervertrag mit allen von Ihnen eingegebenen Daten. Diesen Vertrag
müssen Sie nur noch kurzfristig unterschrieben an uns zurücksenden
(per Mail, Fax oder Post). Ab Eingang des Chartervertrages bei uns ist
die Yacht dann fest für Sie gebucht.
Sollte die von Ihnen favorisierte
Yacht (oder die Yacht aim gewünschten Charterstützpunkt) bereits
verchartert sein, erhalten Sie von uns Alternativvorschläge für
andere vergleichbare Yachten im gewünschten Zeitraum oder ab einem
anderen Charterstützpunkt. Sie können diese Alternativvorschläge
bereits bei Ihrer Anfrage eingrenzen, indem Sie uns gleich mitteilen, auf
welchem Auswahlkriterium Ihre Priorität liegt (Hafen, Größe,
Kojenzahl, Zeitraum ...).
Von einigen Yachttypen sind
in den Charterbasen mehrere Schiffe vorhanden und nicht alle sind mit derselben
Ausstattung (mit * markiert). Bitte geben Sie im Bemerkungsfeld an, wenn
Sie auf ein bestimmtes Ausstattungsdetail Wert legen.
Chartern per Telefon
Wenn
der Charterzeitraum, der gewünschte Hafen und die Yacht schon fest
steht, können Sie uns zu unseren Bürozeiten (Mo.-Fr. von
9:00-18:00 Uhr, in der Saison auch Samstags) selbstverständlich auch
anrufen und Sie erhalten dann von uns telefonisch gleich Auskunft darüber,
ob die Yacht am Charterstützpunkt verfügbar ist. Auch hier haben
Sie die Möglichkeit, die Yacht zwischenzeitlich bei uns reservieren
zu lassen, bis uns ein unterschriebener Chartervertrag vorliegt. Den Chartervertrag
können Sie sich von uns zuschicken lassen, Sie können ihn aber
auch hier herunterladen. Den unterschriebenen Vertrag müssen Sie nur
noch an uns zurücksenden (per Mail, Fax oder Post). Ab Eingang des
Chartervertrages bei uns ist die Yacht dann fest für Sie gebucht.
A) Vertragspartner
Der Chartervertrag wird zwischen dem Vercharterer und dem Charterer geschlossen und besteht aus dem vom Charterer signierten Vertragsformular und der Bestätigung in Textform durch den Vercharterer. Bei Rechenfehlern der angeführten Nutzungsgebühren haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, die Nutzungsgebühr gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Wirksamkeit des Vertrages berührt wird. B) Pflichten des Vercharterers
1. Die gebuchte Yacht wird dem Charterer sauber, seetüchtig und vollgetankt übergeben. Der Charterpreis schließt ein: Nutzung der Yacht, ihrer Ausrüstung sowie die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung (je Schadensfall) der Vollkaskoversicherung ist im Erlebensfall durch den Charterer zu tragen. Für Einrumpf- Segelyachten und kleine Motoryachten (Motoryachten bis 29 ft) in der Ostsee sind € 1.000,- und für Mehrrumpfyachten und große Motoryachten (Motoryachten ab 30 ft) € 2.500,- Kaution bar oder per Kreditkarte (Visa- o. Mastercard) zu hinterlegen.
Im Falle der Buchung eines Leichtwindsegels erhöht sich die Kaution um € 500,-. Ein Leichtwindsegel ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung.
Die Rückgabe der Kaution erfolgt erst nach Feststellung der Schadenfreiheit. Die Kontrolle der Unterwasserschiffe erfolgt jeweils Samstag ab 9:00 Uhr.
Der Abschluss einer entsprechenden Kautionsversicherung wird angeraten.
2. Eine Regattateilnahme ist nicht innerhalb der Yachtversicherung abgesichert. Der Charterer muss diese dem Vercharterer anzeigen und dessen Einverständnis einholen.
Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall erhöht sich für Einrumpf-Segelyachten auf € 1.500,-. In gleicher Höhe ist eine Kaution zu hinterlegen. Im Falle der Regattateilnahme mit einem Leichtwindsegel
beträgt die zu hinterlegende Kaution € 2.000,-.
3. Im Falle eines Haftpflichtschadens fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 200,- pro Schadenfall an.
4. Die Übergabe der Yacht erfolgt am ersten Chartertag ab ca. 16:00 Uhr im vereinbarten Ausgangshafen. Der Zeitpunkt der Übernahme der Yacht durch den Charterer kann sich auf Grund von Reparatur- oder sonstigen Arbeiten verschieben, eine Zeitdifferenz von bis zu 6 Stunden gilt hierbei als vereinbart. Die Rücknahme der Yacht erfolgt am letzten Chartertag zwischen 09:00 und 10:00 Uhr.
5. Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfall bei der Vorcharter, etc.), kann der Vercharterer eine gleichwertige
Ersatzyacht stellen.
6. Der Vercharterer haftet nicht für an Bord vergessene Gegenstände sowie für entstandene Schäden an Wertgegenständen (wie Notebooks, Kameras, Mobiltelefone, Bekleidung etc.) durch Wasser, Öl, Diesel u.ä. C) Der Charterer sichert zu und verpflichtet sich wie folgt:
1. die Grundsätze der guten Seemannschaft einzuhalten.
2. die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung einer Yacht zu besitzen bzw. einen verantwortlichen Skipper mit diesen Eigenschaften zu stellen und dem Vercharterer namhaft zu machen. Ist der Charterer oder sein Skipper nicht im Besitz der zum Zeitpunkt der Charter seitens des Gesetzgebers vorgeschriebenen amtlichen Befähigungsnachweise wie Bootsführerschein, Funkzeugnis mit GMDSS-Berechtigung, Fach- oder Sachkundenachweis (oder gleichwertige Qualifikation etc.) für das Führen einer Yacht in der vereinbarten Bootsklasse, behält sich der Vercharterer vor, die Übergabe der Yacht bei Einbehalt des Charterpreises zu verweigern oder einen Skipper im Namen und auf Kosten des Charterers zu stellen.
3. die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister oder der zuständigen Behörde vorzunehmen.
4. die Yacht ohne schriftliche Genehmigung des Vercharterers keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten und keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren.
5. das jeweilige Seegebiet des Vercharterers nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vercharterers zu verlassen.
6. keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
7. Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten, das Logbuch in einfacher Form zu führen, sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrgebiets eingehend zu informieren, wie z. B. über Strömungen und veränderte Wasserstände bei starken Winden, etc..
8. bei angesagten Windstärken ab 7 Bft. den schützenden Hafen nicht zu verlassen.
9. die Yacht am letzten Chartertag bis spätestens 9:00 Uhr im Ausgangshafen in einwandfreiem, gereinigtem, aufgeklartem und vollgetanktem Zustand zur Rücknahme bereitzuhalten.
10. bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen (Diebstahl, Beschlagnahme etc.) unverzüglich telefonisch den Vercharterer zu benachrichtigen. Bei Schaden am Schiff oder an Personen eine Niederschrift anzufertigen und für eine Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes oder der Polizei zu sorgen.
11. im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen.
12. gegebenenfalls zum Stützpunkt zurückzukehren, um eine Reparatur zu ermöglichen.
13. alle Betriebsstoffe wie Öl, Diesel, Benzin, Gas, Petroleum, Spiritus, Batterien etc. auf eigene Rechnung aufzufüllen.
14. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar jeweils bei Übergabe und Rückgabe zu überprüfen (Checkliste) und dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
15. Beanstandungen der Yacht unverzüglich bei dem Stützpunkt der Yacht anzuzeigen und im Übergabe- oder Rückgabeprotokoll zu vermerken. Später angezeigte Reklamationen werden ausgeschlossen.
16. Schwimmwesten und weitere Sicherheitsausrüstungen, welche in ausreichender Zahl zur Yacht gehören, während des Segelns zu tragen.
17. unter Deck nicht zu rauchen. D) Reparaturen und Motoren- und Bilgenüberwachung
1. Reparaturen im Wert von über € 100,- bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch den Vercharterer. Ausgetauschte Teile sind in jedem Fall aufzubewahren. Auslagen für Reparaturen welche infolge von Materialverschleiß notwendig wurden, werden vom Vercharterer bei Vorlage der quittierten Rechnung zurückerstattet.
2. Der Ölstand, der Kühlwasserstand und die Bilgen sind täglich, der Austritt des Kühlwassers laufend durch den Charterer zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Ebenso kann der Motor bei Schräglage unter Segeln von über 10 Grad Krängung nicht benutzt werden, da der Motor dann kein Wasser und Öl bekommt. E) Rücktritt des Charterers oder Minderung des Charterpreises bei verspäteter Übergabe oder Mängeln
1. Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer frühestens 48 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten.
2. Über den Charterpreis hinausgehende Ersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung des anteiligen Charterpreises für die Zeit, um die das Schiff später übergeben wurde.
3. Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin im zumutbaren Rahmen ermöglichen, berechtigen nicht zum Rücktritt. Eine Minderung ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen. Gleiches gilt für Fehlfunktionen navigatorischer Hilfsmittel wie Kartenplotter, Radar, Autopilot, Bugstrahlruder etc. F) Haftung des Vercharterers
1. Der Vercharterer haftet dem Charterer und seiner Crew nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vercharterers entstehen.
2. Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials und elektronischer Instrumente wie z. B. Seekarten, Handbücher, Kompass, Funkpeiler, Kartenplotter, Autopilot, Radar, Bugstrahlruder usw. verursacht werden.
3. Ansprüche des Charterers infolge von Nichtbenutzbarkeit der Yacht wegen Schäden oder Totalausfall, welche durch den Charterer oder einen Dritten während der Charterzeit verursacht werden, sind
ausgeschlossen. G) Haftung des Charterers
1. Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die keine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (siehe B 1) besteht und insoweit entstandene Schäden von der Versicherung nicht übernommen werden und für die der Vercharterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung.
2. Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderen als den vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Sollte die Rückführung der Yacht den Charterzeitraum überschreiten, gilt die Yacht erst mit Eintreffen im vereinbarten Rückgabehafen als vom Kunden zurückgegeben.
3. Bei verspäteter Rückgabe wird ab der im Chartervertrag vereinbarten Uhrzeit jede angefangene Stunde mit € 100,00 berechnet. Die verspätete Schiffsrückgabe und durch den Charterer verschuldete Nichtbenutzbarkeit der Yacht führen zu Schadensersatzansprüchen seitens des Vercharterers (zusätzliche Aufwendungen für Taucher, Reinigung, Wartung und Folgecrewansprüche).
4. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch den Vercharterer zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regressnahme des Charterers vorbehalten hat (z.B. Beschädigung der Radarantenne durch schlagende Segel). Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden.
5. Die Bedingungen des Versicherers, welche auf Nachfrage gern übersandt werden, sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall ist vom Charterer zu tragen. Bei mängelfreier Rückgabe der Yacht und Ausrüstung wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Etwaige nicht durch die Kaution oder Versicherung gedeckte Schäden sind dem Vercharterer unverzüglich zu ersetzen.
6. Die Inanspruchnahme der vom Vercharterer angebotenen Kautionsabsicherung reduziert den Selbstbehalt im ersten Schadenfall von € 1.000,- auf € 100,- (und damit die zu hinterlegende Kaution). Die Versicherungsbedingungen werden davon nicht tangiert.
Der Abschluss einer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung (welche Crew-Haftpflicht untereinander und Ersatz von Schäden an der gecharterten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit regelt) und einer Folgeschadenversicherung wird empfohlen. H) Zahlung, Rücktritt, Nichtantritt des Charterers
1. Die Anzahlung des Charterpreises in Höhe von 50% ist innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsschluss fällig, der Rest 8 Wochen vor Törnbeginn. Bei Buchung einer Einweg- oder Karibikcharter beträgt die Anzahlung 50% innerhalb einer Zahlungsfrist von 7 Tagen, die Restzahlung ist 12 Wochen vor Törnbeginn fällig. Der Zahlungseingang hat innerhalb der angegebenen Fristen zu erfolgen.
2. Für Umbuchungen -soweit diese möglich sind- erhebt der Vercharterer eine Umbuchungsgebühr von € 100,-.
3. Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so teilt er dies unverzüglich mit. Bei Rücktritten bis 8 Wochen vor Törnbeginn wird die Anzahlung von 50% der Gesamtgebühren fällig.
Erfolgt die Absage ab 8 Wochen vor Reisebeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen. Für Einweg- u. Karibikcharter gilt generell als vereinbart, dass für einen Rücktritt bis 12 Wochen vor Törnbeginn eine Stornogebühr von 50% erhoben wird, für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Törnbeginn wird eine Stornogebühr von 100% fällig. Gelingt eine Ersatzcharter zu den selben Konditionen, so erhält der Charterer seine Zahlungen abzüglich entstandener Handlingkosten in Höhe von mind. 20% des Charterpreises zurück. Erfolgt die Ersatzcharter zu geringeren Konditionen, ist die Differenz ebenfalls vom Charterer zu tragen. Für gebuchte, nicht obligatorische Extras gilt folgende Regelung: für Skipper, Leichtwindsegel und Beiboote erfolgt die Berechnung der Stornokosten auf vorgenannter Grundlage, für Endreinigung, Relingsnetzmontage u.ä. kann eine Stornierung vor Törnbeginn kostenfrei vorgenommen werden.
Es wird dem Charterer dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
4. Zahlt der Charterer nicht innerhalb der genannten Termine, kann der Vercharterer vom Vertrag zurücktreten. Bezahlte Raten sind abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20% nur dann zurückzuerstatten, wenn eine Ersatzcharter zu den selben Konditionen gelingt. I) Nebenabreden / salvatorische Klausel
1. Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Bei offensichtlichen Fehlern bei Berechnung des angeführten Charterpreises und der Extras haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, den Charterpreis gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird.
2. Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach Bestätigung in Textform durch den Vercharterer wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im übrigen. Die Parteien vereinbaren, unwirksame Regelungen durch diesen möglichst nahe kommende wirksame Regelungen zu ersetzen. J) Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen, Anwendung findet deutsches Recht.
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Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift, Telefonnummern etc., die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Eine solche Einwilligung ist freiwillig und Sie können diese durch Ankreuzen im Formular erteilen.
Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der MOLA Yachting GmbH um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der MOLA Yachting GmbH die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als Portokosten bzw. Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
MOLA
Yachting Charter - Terms and Conditions A. Contracting parties: The charter contract
is an agreement between the charter operator and charterer. The basis is
a printed contract signed by the charterer. The charter operator will confirm
in writing. B. Duties of the charter
operator: (1) The charterer will
get the booked yacht in clean condition, seaworthy and fully fuelled. The
charter fee includes: usage of the yacht, the yacht equipment as well as
liability and fully comprehensive hull insurance. The charterer is liable
for damages in the amount of the excess for the fully comprehensive hull
insurance (depending on the damages). In the Baltic Sea the deposit for
single hull sailing yachts and small motor yachts (up to 29ft) is €
1,000 The deposit for bigger motor yachts (more than 29ft) and multiple-hull
sailing yachts is € 2,500 left in cash or by credit card. Additionally,
in case of booking a blister the deposit will increase by € 500. The
blister is not covered by the fully comprehensive hull insurance. Charterers
are advised to conclude a suitable guarantee insurance. The deposit will only
be returned after it has been determined that the yacht is free of damage.
The check of the underwater hull takes place every Saturday from 9 a.m.
on. (2) Yacht insurances
do not include a race participation. In this case, the charterer has to
inform the charter operator and ask for his permission. If the permission
is given the excess for the fully comprehensive hull insurance will increase
to €1,500; a deposit of the same amount has to be left. Additionally,
in case of booking a blister for the race the deposit will increase to
€ 2,000. (3) In case of a damage
case the processing fee is € 200.00 for each case. (4) The check-in for
the yacht is at 4pm on the first day of charter at the departure marina
as agreed on in the contract. The time of check-in might vary in case of
urgent repairs and other necessary work. Extra hours of up to six hours
is presumed to be acceptable. The check-out is on the last day of charter
between 9 am and 10 am. (5) The charter operator
may offer an equivalent alternative yacht if the booked yacht cannot be
delivered on time (e.g., serious damages caused by the previous crew). (6) The charter operator
is not liable for items left on the yacht or damages on valuables caused
by water, oil or diesel such as notebooks, cameras, cell phones, clothes,
etc. C. The charterer assures
and commits to the following: (1) to abide to the principles
of good seamanship. (2) to own sufficient
experience in handling a crew and the yacht or alternatively, provides
a responsible skipper with those qualities. If the charterer or his skipper
cannot present an official certificate of competence (skipper certificate,
radio certificate, etc.) the charter operator reserves the right of either
refusing boat delivery (and retaining the charter fee) or providing a skipper
in the name and at the expense of the charterer. (3) to acknowledge the
laws of the host country as well as carrying out the correct check-in and
check-out with the harbour master or relevant authorities. (4) to promise neither
to leave the yacht nor to rent the yacht to a third party nor to transport
dangerous goods. (5) not to leave the
agreed-on sea area without prior written permission by the charter operator. (6) not to carry out
modifications to the yacht and its equipment. (7) to handle the yacht
and its equipment with care, use boat shoes, carry out regular basic entries
in yacht’s logbook as well as brief himself regarding the sailing area,
e.g., tides and changing water heights in accordance with the winds. (8) not to leave the
marina when winds of 7 Bft. and more are to be expected. (9) to prepare the yacht
for check-out not later than at 9 am on the last day of charter, e.g.,
clean, tidy and fully fuelled. (10) to contact the charter
operator immediately in case of damage, collision, large leakage and other
extraordinary events (theft, confiscation, etc.). This includes preparing
a written document in case of damages to ship and crew incl. the signature
of a harbour master, a medical doctor or the police. (11) to use the yachts
own tow lines in case of large leakages or similar and never conclude agreements
on towing and salvage fees. (12) to return to the
home base to enable repairs, if necessary. (13) to refill operation
fluids like oil, diesel, petrol, gas, batteries, etc. on his own account. (14) to check the condition
of the yacht as well as the completeness of its equipment and inventory
on handover and return of the yacht, which will be controlled in accordance
with the check list and confirmed with the charterer’s signature. (15) to report to the
marina immediately in case of complaints and record them in the check list.
Later complaints shall not be recognized. (16) to wear life jackets
and other safety devices while sailing. The yacht is supplied with a sufficient
number according to the yacht’s papers. (17) not to smoke below
deck. D. Repairs as well
as engine and bilge control: (18) Repairs which cost
more than € 100 must be approved by the charter operator. Replaced
parts have to be kept under all circumstances. The charter operator will
refund expenditures which occur for necessary repairs, in case of material
wear, when the receipt is presented. (19) The oil level, the
level of cooling water and the bilge as well as the drainage of the cooling
water have to be checked daily by the charterer. The charterer is liable
for engine damages triggered by running dry as they are not insured. Be
aware that the engine cannot be used during sailing in a tilted position
of more than 10 degrees heeling because the water and oil cannot reach
the engine. E. Cancellation by
the charterer or charter fee reduction in case of belated handover or defects (1) The charterer can
cancel the contract after 48 hours with full refund of all payments if
the booked yacht or an equivalent alternative is not available at the time
of agreed charter. (2) All compensation
claims exceeding the charter fee are excluded. If the charterer does not
cancel the contract, he is entitled to a partial reduction of the charter
fee depending on time loss. (3) Damages to the yacht
and its equipment which do not affect its seaworthiness and allow a reasonable
usage of the yacht do not justify a cancellation or fee reduction. F. Liability of the
charter operator (1) The charter operator
is only responsible for damages affecting the charterer and his crew which
occur in consequence of his intent and gross negligence. (2) The charter operator
is not reliable for damages which occur in consequence of inaccuracy, changes
or mistakes of nautical materials and electronic instruments, e.g., nautical
charts, manuals, compass, radio direction finder, chartplotter, autopilot,
radar, bow thruster, etc. put at the disposal of the charterer. (3) The charterer cannot
claim compensation in case of a total failure of the yacht or damages which
are provoked by himself and his crew. G. Liability of the
charterer (1) For actions and negligence
of the charterer which are excluded from the liability and fully comprehensive
hull insurance (s. B1) and for which the charter operator is made liable
by a third party, the charterer exempts the charter operator from all civil
and criminal consequences including all costs incurring in asserting legal
rights, nationally and abroad. (2) If the charterer
leaves the yacht at a different place than agreed upon for whatever reason
he has to cover all expenses for returning the yacht on- or offshore. Should
the return of the yacht exceed the charter period the yacht will only be
considered to be returned after its arrival at the agreed marina. (3) The charter operator
might claim compensations because of a belated return of the yacht or an
unusable yacht by the charterer. (4) Please note that
the charter operator’s hull insurance does not exempt the charterer from
those liabilities not covered by it or liabilities of which the insurance
company has explicitly reserved the right to hold the charterer liable
(e.g., radar antenna damages by flapping sails). This applies in particular
to damages as a result of gross negligence, deliberate intention or non-observance
of contract clauses as well as possible subsequent damages. (5) The terms and conditions
of the insurance company are part of this contract and will be delivered
on request. The charterer has to cover the excess of each single damage.
The deposit will immediately be refunded when returning the yacht and its
equipment without defects. Damages and losses are set off against the security
deposit. Damages which are not covered by the hull insurance or exceeding
the deposit have to be paid immediately to the charter operator. (6) The charter operator
offers a deposit coverage for the price of € 95 which reduces the
deposit from € 1,000 to € 100. The price reduction does not affect
the hull insurance conditions. We advise concluding
an extended skipper liability insurance covering liability claims among
the crew and damages to the booked yacht in case of proven gross negligence
and a consequential loss insurance. H. Payment, cancellation,
non-appearance of charterer (1) The first payment
of 50% of the charter fee has to be paid within 7 days after conclusion
of contract. The final payment has to be paid 8 weeks prior to the sailing
trip. The first payment for a one-way sailing trip or in the Caribbean
is 50% within 7 days after conclusion of contract. The final payment has
to be paid 12 weeks prior to the sailing trip. The payments have to be
made within the deadlines shown in the booking confirmation/receipt. (2) The charter operator
will charge € 100 for a change of reservation, if it is possible. (3) If the charterer
is unable to carry out his yacht charter, he must immediately inform the
charter operator. Cancellations up to 8 weeks before the sailing trip will
be charged with 50% of the charter fee. The complete charter fee is due
on cancellation less than 8 weeks prior to the sailing trip. For one-way
and Caribbean charter, a cancellation fee of 50% will be charged when cancelling
more than 12 weeks before the sailing trip. Cancellations within 12 weeks
prior to the start have to be paid completely. If the charter operator
can find a substitute under the same conditions, the charterer will get
back his payments excl. a handling fee of 20% of the charter price. If
the charter is replaced under less favourable conditions the charterer
will have to pay the difference. Optionally booked extras like skippers,
genoa as well as dinghy have to be paid by the charterer, too. The final
cleaning and the mounting of the reeling net can be cancelled free of charge. We advise concluding
a travel cancellation expenses insurance. (4) The charter operator
may withdraw from the contract if the charterer does not pay within the
terms of payment. Paid instalments are only refunded in case of a successful
substitute charter under the same conditions minus a handling fee of 20%. I. Supplementary agreements
and severability clause (5) The charter operator
can allow the extension of the charter period. In case of obvious mistakes
when calculating the charter price, the charter operator and charterer
own the right and the obligation to correct the price in accordance with
the valid price list. The validity of the contract stays unaffected. (6) Verbal promises and
side agreements only work after written confirmation by the charter operator.
This applies to agreement setting aside the written-form requirement, too.
Information is given to the best of our knowledge and belief but without
guarantee. If any part of the contract
should be invalid, this does not affect the remaining contract. The parties
agree to replace ineffective regulations by these as close coming effective
regulations as possible. J. Court of jurisdiction
& applicable law Court of jurisdiction
is Bergen/ Rügen. German law applies.