Warum
muss es eine vom BG Verkehr (ehemals See-BG) abgenomme Ausbildungs-Segelyacht
an der Ostsee sein?
Alle Yachten bzw. Sportboote
unter deutscher Flagge, die gewerblich z.B. als Ausbildungsyacht genutzt
werden sollen, benötigen hierfür - neben zahlreichen anderen
Unterlagen und Zertifikaten - ein Sicherheitszeugnis der BG Verkehr
(Berufsgenossenschaft
Verkehr), Dienststelle Schiffssicherheit. Geregelt und vorgeschrieben ist
dies in der Seesportbootverordnung (SeeSpbootV), vor allem um die Ausbilder
im Falle eines Unfalles abzusichern. Für Ausbildungstörns reicht
nämlich ein Bootszeugnis, wie es für deutsche Charterschiffe
im In- und Ausland gesetzlich vorgeschrieben ist, nämlich nicht aus!
Die frühere See-Berufsgenossenschaft
(immer noch bekannt als "See-BG") und die Berufsgenossenschaft für
Fahrzeughaltungen fusionierten bereits im Jahr 2010 zur heutigen BG
Verkehr. Die BG Verkehr mit ihrer Abteilung Schiffssicherheit
ist seitdem unter anderem zuständig für die Zulassung und die
damit verbundenen Sicherheitsprüfungen für Schiffe.
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